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 Kfz-Sachverständige Paderborn Elsen - was tun im Schadenfall
Buschhorn und Schäfers - Kfz-Sachverständige Paderborn Elsen

Schadensfall - Was nun?

Haftpflichtschaden

Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, und etwaiger Wertminderung zu beauftragen.

Dies gilt im Zuge der Chancengleichheit, so der Gesetzgeber, auch für den Fall, dass der Versicherer bereits einen eigenen oder freien Sachverständigen beauftragt hat, selbst dann, wenn dieses Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Gutachten hat der Versicherer grundsätzlich zu übernehmen. Ausnahme ist ein so genannter Bagatellschaden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Da aber nicht immer klar erkennbar ist, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, ist es ratsam, den fachlichen Rat eines Kfz-Sachverständigen einzuholen.

Wir helfen Ihnen, die für Ihren Schadenfall richtige Entscheidung zu finden. Ein Gutachten kann auch die Grundlage zur Schadenabrechnung mit der Versicherung des Unfallverursachers sein (fiktive Abrechnung), wenn Sie z.B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer auf den Reparaturkostenbetrag laut herrschender Rechtsprechung nicht mehr gezahlt werden muss.

Bei einer fiktiven Abrechnung des Schadens auf der Basis des vorliegenden Gutachtens bestehen Sie auf Zahlung der vollen Ersatzansprüche laut Gutachten. Einige Versicherer versuchen oft mit unsachlichen Begründungen, z.B. durch Kürzung bei verschiedenen Schadenpositionen, Ihre berechtigten Ersatzansprüche zu mindern. Handelt es sich um einen Totalschaden, wird bei der Abrechnung seitens der Versicherung der Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert an den Geschädigten ausgezahlt.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Anwaltskosten sind von der Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zu übernehmen. Ein Anwalt berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen, die mit einer Schadenregulierung im Zusammenhang stehen und achtet darauf, dass Ihre berechtigten Forderungen durchsetzt werden.

Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden wird grundsätzlich in Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden unterschieden. Bei den Kaskoschadenvarianten handelt es sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die der Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung vereinbart hat. Ein Vergleich mit den Bedingungen im Haftpflichtschadenfall und der dort geltenden Rechtsprechung kann nicht herangezogen werden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages übergeben werden sollten. In den meisten Fällen ist im Vertrag eine Selbstbeteiligung, vereinbart.

Die Erstellung eines Gutachtens durch einen freien Kfz-Sachverständigen sollte in jedem Fall nur nach Rücksprache mit dem Versicherer erstellt werden. Ohne Einverständnis der regulierenden Versicherung werden die Kosten für ein Kaskogutachten nicht übernommen. Sollten sich weiterführende Fragen ergeben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.